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Umwelt > Lärmschutz

Lärmschutz

Die An- und Abflugverfahren

Die An- und Abflugverfahren für Helikopter wurden so verändert, dass das Überfliegen von bewohntem Gebiet möglichst vermieden wird. So können Lärmimmissionen auf ein Minimum beschränkt werden.

Motorentests

Während der Öffnungszeiten des Flughafens besteht zu folgenden Zeiten ein Verbot zum Durchführen von Motorentests: von Montag bis Freitag, 7.00 bis 8.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und 18.30 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen.

Triebwerktests von Düsenflugzeugen werden in der so genannten "Cellule de freinage" durchgeführt. Hierbei handelt es sich um einen schallisolierten Raum auf dem militärischen Sektor des Flughafens. Der Unterhalt von Düsenflugzeugen gehört allerdings nicht zum Angebot des Flughafens Sitten, ausser in seltenen Ausnahmefällen.

Die übrigen Motorentests werden im südlichen Bereich des Flughafens durchgeführt, der am wenigsten von bewohntem Gebiet umgeben ist. So kann die Lärmbelastung auf ein Minimum gesenkt werden.

Nutzungseinschränkungen

Von Montag bis Freitag, 7.00 bis 8.00 Uhr, 12.00 bis 13.00 Uhr und 18.30 bis 20.00 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen sind aus Gründen des Lärmschutzes untersagt:

Flugzeuge der Klassen I, II, II und zivil immatrikulierte Kampfflugzeuge benötigen eine Spezialbewilligung.

Der Einsatz von Hilfsaggregaten (APU) wird auch ein Minimum beschränkt.